Platzordnung

Die Platzordnung gilt für alle Personen, die das Vereinsgelände betreten oder sich darauf aufhalten. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, Verstöße gegen diese Ordnung zu belehren. Bei Erfolglosigkeit sind die Personen vom Gelände zu verweisen.

Es gelten folgende Regelungen:

  1. Zugang und Nutzung durch Mitglieder   Der Trainings- und Ausbildungsplatz ist Vereinsmitgliedern vorbehalten und kann auch außerhalb der regulären Trainingszeiten genutzt werden. Beim Verlassen ist das Gelände ordnungsgemäß abzuschließen.

  2. Zugang für Vereinsfremde   Vereinsfremde dürfen den Platz nur mit Vorstands genehmigter Erlaubnis zu festgelegten Zeiten nutzen. Für Welpenspielstunden gilt die Genehmigung bei ordnungsgemäßer Anmeldung. Impfpass und Haftpflichtversicherungsnachweis sind vorzulegen.

  3. Sonstige Veranstaltungen   Die Nutzung für andere Veranstaltungen bedarf der Vorstands genehmigung. In Ausnahmefällen kann der 1. oder 2. Vorsitzende allein genehmigen, wenn es dem Vereinsnutzen dient.

  4. Sauberkeit   Das gesamte Gelände ist stets sauber zu halten. Jeder beseitigt den Kot seines Hundes sofort, auch außerhalb des Platzes. Markieren ist zu vermeiden.

  5. Trainingseinrichtungen   Gefährliche Einrichtungen sind sofort abzubauen, zu sperren oder Teile zu entfernen, um Verletzungen an Hunden oder Führern zu verhindern. Geräte schonend behandeln und Mängel melden.

  6. Freilaufen und Leinenpflicht   Freilaufen ohne Aufsicht ist verboten. Hunde neigungsbedingt zu Raufereien sind anzuleinen und mit Beißkorb zu führen. Ableinen zu Trainingszwecken legt der Ausbildungsleiter fest. Auf Parkplatz und Wegen gilt Leinenpflicht (keine Flexileinen).

  7. Trainingspausen   In Pausen sind Hunde in Boxen, Fahrzeugen oder – bei Welpen bis 6 Monate – auf der Terrasse unterzubringen. Fernhalten vom Eingangsbereich.

  8. Aufenthaltsräume   Betreten mit Hund ist im Aufenthaltsraum und Geräteraum untersagt (Giftköder möglich).

  9. Feuer und Rauchen   Offenes Feuer ist verboten; der Verursacher haftet. Bei Waldbrandgefahr kein Rauchen außerhalb des Gebäudes. Feuerlöscher im Vorraum nutzen.

  10. Erste Hilfe   Sanitätskasten im Vorraum. Bei Bissverletzungen sofort Arzt aufsuchen.

  11. Haftung   Jeder haftet selbst für Schäden/Unfälle an Mensch, Tier oder Eigentum auf dem Gelände und Wegen dorthin. Der Verein haftet nicht. Betreten auf eigene Gefahr.

  12. Aufsicht und Anweisungen   Aufsicht obliegt Vorstand, Ausbilder und Beauftragten. Anweisungen sind unbedingt zu befolgen.

  13. Verstöße   Verstöße können zu Ausschluss vom Training, Platzverweis oder Vereinsausschluss führen.

Grimma, Stand: März 2026   gez. Vorstand des Vereins

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